Garantie
Die Rolex-Herstellergarantie: Fünf Jahre, und was sie abdeckt
Rolex gewährt auf seine Uhren eine internationale Herstellergarantie von fünf Jahren. Das ist großzügig, aber nicht grenzenlos, und viele Käufer wissen nicht genau, was sie abdeckt, wann sie beginnt und was passiert, wenn die Uhr den Besitzer wechselt. Dieser Beitrag beantwortet diese Fragen — besonders mit Blick auf Uhren, die Sie bei einem unabhängigen Händler kaufen.
Fünf Jahre ab dem Kaufdatum
Für Uhren, die seit Mitte 2015 verkauft wurden, gilt eine internationale Garantie von fünf Jahren. Zuvor waren es zwei Jahre. Die Garantie beginnt mit dem Kaufdatum, das auf der Garantiekarte steht — also mit dem Tag, an dem ein autorisierter Konzessionär die Uhr erstmals verkauft und die Karte ausgestellt oder aktiviert hat.
Das ist ein wichtiger Punkt für Käufer bei einem unabhängigen Händler: Die Garantie beginnt nicht an dem Tag, an dem Sie die Uhr kaufen, sondern an dem Tag, der auf der Karte steht. Bei einer ungetragenen Uhr aus aktueller Produktion liegt dieses Datum meist nur kurz zurück, sodass der größte Teil der Garantie noch läuft. Bei einer Uhr aus Vorbesitz kann sie bereits abgelaufen sein. Auf unseren Produktseiten nennen wir das Garantiedatum, wenn es bekannt ist.
Die Garantie gehört zur Uhr
Die Herstellergarantie ist an die Uhr gebunden, nicht an den ersten Käufer. Wechselt die Uhr innerhalb der fünf Jahre den Besitzer, läuft die Garantie weiter, solange die Garantiekarte vorhanden ist. Genau deshalb ist die Karte beim Kauf so wichtig: Sie ist der Nachweis. Was auf ihr steht und worauf Sie achten sollten, erklärt der Beitrag Die Rolex-Garantiekarte.
Was die Garantie abdeckt
Die Herstellergarantie deckt Fertigungs- und Materialfehler sowie Funktionsstörungen, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch auftreten. Typische Beispiele sind ein Werk, das die Genauigkeit nicht hält, ein Aufzug, der nicht funktioniert, oder ein Datum, das nicht richtig schaltet. Im Garantiefall wird die Uhr von Rolex oder einer autorisierten Servicestelle kostenfrei instand gesetzt.
Was die Garantie nicht abdeckt
Nicht abgedeckt sind in der Regel:
- Normaler Verschleiß und Alterung, etwa Kratzer auf Gehäuse und Band oder die Dehnung eines Bandes.
- Schäden durch Unfälle, Stöße, Stürze oder unsachgemäße Handhabung.
- Wasserschäden durch eine offene Krone oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch.
- Eingriffe durch nicht autorisierte Personen, etwa das Öffnen der Uhr in einer freien Werkstatt oder der Einbau von Fremdteilen.
- Verlust und Diebstahl.
Der vierte Punkt ist besonders wichtig: Wer seine Uhr während der Garantiezeit von einer nicht autorisierten Werkstatt öffnen lässt oder Teile tauscht, riskiert die Garantie. Mehr zu nicht originalen Teilen im Beitrag Aftermarket-Teile erkennen.
Garantie und Revision
Die Herstellergarantie ist keine Revision. Sie deckt Fehler, nicht den normalen Wartungsbedarf. Rolex empfiehlt für aktuelle Uhren eine Revision in Abständen von etwa zehn Jahren; innerhalb der fünf Garantiejahre ist in der Regel keine Revision nötig. Nach einer Revision beim Hersteller erhalten Sie eine eigene Servicegarantie auf die durchgeführten Arbeiten. Mehr dazu im Beitrag Revision und Service-Intervall.
Wie Sie die Garantie in Anspruch nehmen
Im Garantiefall bringen Sie die Uhr mit Garantiekarte zu einem autorisierten Konzessionär oder einer Rolex-Servicestelle. Weltweit gilt dieselbe Garantie. Sie können sich auch an den Händler wenden, bei dem Sie gekauft haben. Wenn Sie bei uns gekauft haben, organisieren wir den versicherten Versand und die Abwicklung. Eine an uns gesendete Uhr ist nur versichert, wenn Sie den Versandschein von uns erhalten haben.
Garantie im Ausland
Die Herstellergarantie ist international. Tritt ein Fehler auf einer Reise auf, können Sie die Uhr mit der Garantiekarte bei jeder autorisierten Rolex-Servicestelle weltweit abgeben. Die Bearbeitung dauert allerdings einige Wochen, und die Uhr muss danach abgeholt oder versandt werden. Wer nur kurz im Ausland ist, wartet in der Regel besser bis zur Rückkehr — es sei denn, die Uhr hat Feuchtigkeit gezogen. Dann zählt jeder Tag, und der nächste Servicepunkt ist die richtige Adresse.
Herstellergarantie und Händlergarantie
Neben der Herstellergarantie gewähren wir eine eigene Garantie: 24 Monate auf ungetragene Uhren, 12 Monate auf Certified Pre-Owned, jeweils ab Rechnungsdatum. Sie gilt zusätzlich zur Herstellergarantie und wird über uns abgewickelt. Das ist besonders bei Uhren aus Vorbesitz wertvoll, deren Herstellergarantie bereits abgelaufen ist. Den Vergleich beider Garantien lesen Sie im Beitrag Händlergarantie oder Herstellergarantie, die Bedingungen stehen unter Garantie.
Und die gesetzliche Gewährleistung?
Garantien sind freiwillige Versprechen. Unabhängig davon haben Sie als Verbraucher gegenüber dem Verkäufer gesetzliche Gewährleistungsrechte, wenn die Uhr beim Kauf mangelhaft war. Die Unterschiede erklärt der Beitrag Gewährleistung oder Garantie.
Ein Beispiel
Sie kaufen im Herbst eine ungetragene Datejust 41, deren Garantiekarte im Frühjahr desselben Jahres ausgestellt wurde. Die Herstellergarantie läuft damit noch rund viereinhalb Jahre. Zusätzlich gilt unsere Garantie von 24 Monaten ab Rechnungsdatum. Tritt im dritten Jahr ein Fehler am Werk auf, ist er über die Herstellergarantie abgedeckt; wir organisieren den Versand zur Servicestelle.
Fazit
Die Rolex-Herstellergarantie läuft fünf Jahre ab dem Datum auf der Garantiekarte, gehört zur Uhr und deckt Fertigungsfehler, nicht Verschleiß oder Unfälle. Bewahren Sie die Karte auf, lassen Sie die Uhr während der Garantie nur beim Hersteller öffnen, und prüfen Sie beim Kauf, wie viel Garantie noch läuft.
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