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Mit der Rolex verreisen: Zoll, Rechnung und sichere Aufbewahrung

Chronaro Editorial · · 3 Min. Lesezeit

Illustration: Reiseroute mit Flugzeug über einer stilisierten Weltkarte und einem Kästchen für den Zoll

Eine Rolex ist für viele die ideale Reisebegleiterin — robust, wasserdicht, und mit der GMT-Master II oder der Sky-Dweller sogar für mehrere Zeitzonen gebaut. Doch eine wertvolle Uhr wirft auf Reisen Fragen auf: Muss ich sie beim Zoll anmelden? Was, wenn jemand fragt, woher sie stammt? Dieser Beitrag gibt praktische Antworten. Er ersetzt keine Auskunft des Zolls, die Sie im Zweifel vor der Reise einholen sollten.

Innerhalb der EU

Reisen Sie innerhalb der Europäischen Union, gibt es für Ihre persönliche Uhr in der Regel keine Zollformalitäten. Sie tragen Ihr Eigentum, und der Warenverkehr ist frei. Trotzdem empfiehlt es sich, eine Kopie der Rechnung dabeizuhaben — digital genügt.

Reisen außerhalb der EU

Bei Reisen in Länder außerhalb der EU, etwa in die Schweiz, nach Großbritannien oder in die USA, können zwei Situationen entstehen:

Bei der Einreise ins Zielland fragt der dortige Zoll unter Umständen, ob Sie die Uhr einführen oder nur für die Reise mitbringen. Persönliche Gegenstände, die Sie wieder ausführen, sind in vielen Ländern abgabenfrei, doch die Regeln unterscheiden sich.

Bei der Rückkehr in die EU müssen Sie im Zweifel nachweisen, dass Sie die Uhr nicht im Ausland gekauft haben. Andernfalls könnte der Zoll Einfuhrabgaben verlangen. Eine Rechnung eines Händlers in der EU ist der einfachste Nachweis.

Was Sie mitnehmen sollten

  • eine Kopie der Rechnung mit Referenz und Seriennummer,
  • ein Foto der Garantiekarte,
  • das Prüfprotokoll oder zumindest ein Foto davon.

Bei besonders wertvollen Stücken kann es helfen, sich vor der Abreise beim Zoll über einen Nämlichkeitsnachweis zu informieren. Damit lässt sich belegen, dass Sie die Uhr bereits bei der Ausreise besaßen.

Uhren im Ausland kaufen

Wer außerhalb der EU eine Uhr kauft und nach Deutschland mitbringt, muss sie in der Regel beim Zoll anmelden, sobald der Wert die Reisefreimenge übersteigt. Dann fallen Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Zoll an. Das Angebot im Ausland ist deshalb oft weniger günstig, als es scheint. Eine in Deutschland gekaufte Uhr mit deutscher Rechnung vermeidet diese Fragen.

Sicherheit unterwegs

Im Flugzeug: Tragen Sie die Uhr am Handgelenk oder im Handgepäck, nie im aufgegebenen Koffer.

Im Hotelzimmer: Nutzen Sie den Zimmersafe oder den Safe an der Rezeption, wenn Sie die Uhr nicht tragen.

In der Stadt: In manchen Städten ist es klug, die Uhr unter der Manschette zu tragen oder in bestimmten Gegenden abzulegen. Das ist keine Paranoia, sondern gesunder Menschenverstand.

Beim Baden: Schrauben Sie die Krone fest, bevor die Uhr ins Wasser kommt, und spülen Sie sie nach Salzwasser mit Süßwasser ab. Mehr dazu erklärt Wasserdichtheit einer Rolex.

Die Versicherung

Klären Sie vor der Reise, ob Ihre Versicherung die Uhr auch im Ausland abdeckt. Die Hausratversicherung leistet unterwegs oft nur eingeschränkt. Einen Überblick gibt Rolex versichern nach dem Kauf.

Die richtige Uhr für Reisende

Wer viel reist, profitiert von einer zweiten Zeitzone. Die GMT-Master II zeigt zwei bis drei Zeitzonen, die Sky-Dweller eine zweite Zeitzone mit Jahreskalender. Den Vergleich zieht Sky-Dweller oder GMT-Master II. Eine Reiseuhr aus unserem Bestand ist etwa die GMT-Master II 126710BLNR.

Fazit

Mit der Rechnung im Gepäck, der Uhr am Handgelenk und einer geklärten Versicherung reisen Sie mit Ihrer Rolex entspannt. Alles andere ist die Freude daran, in jeder Zeitzone die richtige Zeit zu kennen.

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